Erklärung zur Barrierefreiheit
Geltende Anforderungen
Senn Bau GmbH ist bestrebt, seine digitalen Angebote für alle Menschen zugänglich zu machen. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Benutzerfreundlichkeit zu verbessern und die geltenden Standards zur Barrierefreiheit einzuhalten.
Unser Ziel ist es, unsere Website im Einklang mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) bereitzustellen.
Diese Barrierefreiheitserklärung gilt für die Website https://senn-bau.de und wurde am 11.09.2025 erstellt.
Dienstleistungsbeschreibung
Die Senn-bau GmbH bietet Dienstleistungen im Bereich Tief- und Rohrleitungsbau, Straßenbau, Spülbohrtechnik sowie Bereitschafts- und Entstördienste an. Als erfahrenes Bauunternehmen setzen wir Projekte für öffentliche Auftraggeber, Unternehmen und private Bauherren zuverlässig und qualitätsbewusst um. Unser Leistungsspektrum umfasst die Planung, Ausführung und Instandhaltung von Infrastrukturprojekten, insbesondere in den Bereichen Wasser-, Abwasser- und Versorgungstechnik. Alle Informationen über unsere Leistungen, Kontaktmöglichkeiten und Karriereangebote sind auf unserer Website barrierefrei zugänglich gestaltet.
Konformitätsstatus
Konformitätslevel der Website: WCAG 2.0 AA
Status der Inhaltskonformität
Teilweise konform: Einige Bereiche der Website entsprechen noch nicht vollständig den Barrierefreiheitsstandards.
Bewertungsmethode
Mit Hilfe der folgenden Methode hat Senn Bau GmbH die Bewertung der Website vorgenommen:
Selbsteinschätzung: Die Bewertung wurde intern vom Unternehmen selbst durchgeführt.
Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen
Die folgenden Anforderungen an die Barrierefreiheit wurden bei der Gestaltung und Entwicklung dieser Website bereits berücksichtigt und erfolgreich umgesetzt:
- Tastaturbedienung: Die Website lässt sich vollständig über die Tastatur steuern, sodass auch Menschen, die keine Maus verwenden können, sie problemlos bedienen können.
- Screenreader-Kompatibilität: Die Website verwendet eine korrekte Überschriftenstruktur sowie aussagekräftige ALT-Texte, sodass Screenreader sie interpretieren können. Dadurch stehen diese Informationen auch Usern mit Sehbehinderungen zur Verfügung.
- Kontrast: Texte und Grafiken weisen genügend Kontrast zum Hintergrund auf, was die Lesbarkeit für Menschen mit Sehbehinderungen verbessert.
- Verständliche Sprache: Die Website nutzt eine klare und einfache Sprache, kurze Sätze sowie verständliche Ausdrücke.
- Formulare: Formulare auf der Website sind klar beschriftet und bieten verständliche Anweisungen, sodass sie für Menschen mit kognitiven Einschränkungen gut nutzbar sind.
- Alt-Texte: Auf der Website sind für alle Bilder aussagekräftige Alt-Texte vorhanden, die vom Screenreader korrekt interpretiert werden, sodass Nutzer mit Sehbehinderungen die Informationen vollständig wahrnehmen können.
- Buttons: Alle Buttons sind eindeutig beschriftet, sodass sie für Screenreader-Nutzer klar erkennbar sind und die Barrierefreiheit der Website gewährleistet wird.
- Links: Alle Links sind eindeutig beschriftet, was die Navigation erleichtert und die Nutzerfreundlichkeit für Menschen mit Behinderungen verbessert.
Zusätzlich erfüllte Anforderungen
- Die Website wurde mit Fokus auf Benutzerfreundlichkeit und barrierefreie Gestaltung entwickelt. Die Inhalte sind auch bei deaktiviertem JavaScript lesbar. Es werden keine sich automatisch bewegenden oder blinkenden Elemente verwendet. Einzelne Module wie Bildergalerien oder Slider (z. B. im Header-Bereich) bieten aktuell noch keine vollständige Alt-Text-Unterstützung – diese Funktionalität wird derzeit geprüft und ggf. angepasst.
- Wir optimieren die Website fortlaufend weiter, um den Zugang für alle Nutzergruppen zu verbessern.
Feedback und Ansprechpartner
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Website auffallen oder möchten Sie Barrieren melden, kontaktieren Sie uns bitte unter:
Florian Schönepauck
Im Hirtenstall 2
78267, Aach
barrierefrei@senn-bau.de
07774 / 9389-0
Marktüberwachungsbehörde
Für die Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes haben sich die Bundesländer auf die Einrichtung einer gemeinsamen Marktüberwachungsbehörde verständigt. Grundlage dafür ist ein Staatsvertrag, der die Gründung einer zentralen Stelle mit Sitz in Sachsen-Anhalt vorsieht.
Die Behörde – voraussichtlich „Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen“ – soll künftig die Überwachung barrierefreier Produkte und Dienstleistungen übernehmen.
Damit sie ihre Arbeit aufnehmen kann, muss der Staatsvertrag noch durch die Länder ratifiziert werden.
Sobald die Ratifizierung abgeschlossen ist, werden die Angaben zur Marktüberwachungsbehörde automatisch in die Barrierefreiheitserklärung übernommen.
